Zweck der Stiftung ist die Förderung des Kulturlebens, insbesondere der Musik und der Musikerziehung sowie die Erhaltung und Wiederherstellung von nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Baudenkmälern. Zweck ist es weiterhin, die Ausbildung junger Menschen im Bereich der Wissenschaft und des Sportes zu fördern sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Mitmenschen im Sinne des §53 der Abgabenordnung. (Artikel2 der Gründungssatzung vom 20. August 1987).